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Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
08
Jan
Urteile: Kurzurteile
Gefahrloses Halten bei Gelb muss möglich sein
Bei Gelblicht an einer Ampelkreuzung muss es dem Verkehrsteilnehmer noch möglich sein, ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs bis zur Haltelinie anzuhalten, anderenfalls darf er über die Haltelinie hinweg in den Kreuzungsbereich einfahren. Leitsätze1. Aus der besonderen Bedeutung der Vorfahrtsregelung, die dem wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer die Pflicht zu erhöhter Sorgfalt auferlegt und deren Verletzung daher besonders schwer wiegt, folgt in der Regel die Alleinhaftung des Vorfahrtverletzers.2. Das Gelblicht einer Ampel stellt eine Allgemeinverfügung dar, die besagt, dass grundsätzlich "vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen gewartet werden soll".3. Bei Gelblicht muss es dem ...