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07 Aug

Aufsätze: Kurzinfo

Gelöschte Punkte zählen nicht

07. August 2020

von ts

Im vorliegenden Fall klagte ein Autofahrer gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis, da er, nachdem er vier weitere Punkte in Flensburg gesammelt hatte, am 19. Juli 2015 einen Stand von insgesamt acht Punkten im Fahreignungsregister erreicht hatte. Seiner Meinung nach war die angeordnete Fahrerlaubnisentziehung schon deshalb rechtswidrig, weil die früheren Punkte zum Zeitpunkt des neuen Bescheiderlasses bereits hätten gelöscht werden müssen. Das zuständige Verwaltungsgericht München sah das anders und wies die Klage zunächst ab. Der Autofahrer ließ dies nicht auf sich sitzen und legte Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Dieser hob das erstinstanzliche Urteil und somit die ...

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