Willkommen beim Verkehrsdienst!
Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.
Suche
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
02
Mai
Urteile: öff. Straßenraum
Gemeingebrauch oder Sondernutzung beim Abstellen von E-Scootern und Mietfahrrädern im öffentlichen Straßenraum?
Von Dr. Adolf Rebler und Prof. Dr. Dieter Müller, Regensburg und Halle/Saale
Innenstädte ersticken unter dem hohen Verkehrsaufkommen. Um der Problematik Herr zu werden, wird an verschiedenen Stellen angesetzt. E-Scooter sollen als "Fahrzeuge für die letzte Meile" ein Baustein des Verkehrskonzeptes sein, um die Innenstädte zu entlasten. Deren Einsatz hat aber Probleme anderer Art mit sich gebracht: Von ihren Mietern / Nutzern willkürlich abgestellte Fahrzeuge blockieren Wege, liegen in Grünflächen und sorgen für Chaos und Ärger. Die Frage der "Gemeinverträglichkeit" des Einsatzes von E-Scootern ist deshalb immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ähnliches gilt für Mietfahrräder.