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02 Mai

Urteile: öff. Straßenraum

Gemeingebrauch oder Sondernutzung beim Abstellen von E-Scootern und Mietfahrrädern im öffentlichen Straßenraum?

02. Mai 2025

Von Dr. Adolf Rebler und Prof. Dr. Dieter Müller, Regensburg und Halle/Saale

Innenstädte ersticken unter dem hohen Verkehrsaufkommen. Um der Problematik Herr zu werden, wird an verschiedenen Stellen angesetzt. E-Scooter sollen als "Fahrzeuge für die letzte Meile" ein Baustein des Verkehrskonzeptes sein, um die Innenstädte zu entlasten. Deren Einsatz hat aber Probleme anderer Art mit sich gebracht: Von ihren Mietern / Nutzern willkürlich abgestellte Fahrzeuge blockieren Wege, liegen in Grünflächen und sorgen für Chaos und Ärger. Die Frage der "Gemeinverträglichkeit" des Einsatzes von E-Scootern ist deshalb immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ähnliches gilt für Mietfahrräder.

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