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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
04
Dez
Aufsätze: Kurzinfo
Gemeinsam schuld am Parkplatzunfall
Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall zweier Fahrzeuge beim Einparken, haften beide Unfallbeteiligten zu jeweils 50 Prozent, wenn beiden Parteien ein unachtsames Verhalten vorgeworfen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des AG Ansbach hervor.
Auf einem Parkplatz fuhren zwei Pkw ineinander, als deren Fahrer Parkplätze suchten. Ein Wagen hielt dabei am rechten Straßenrand und ließ die Beifahrerin aussteigen. Als der andere vorbeifuhr, krachte er in die geöffnete Fahrertür. Ein Gutachter sah sich den Unfallhergang genauer an und kam zu folgenden Erkenntnissen: Zu geringer Seitenabstand des Vorbeifahrenden und ein vergessener Schulterblick der Aussteigenden seien die Ursachen ...