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02
Okt
Aufsätze: Kurzinfo
Gericht billigt Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt
von tc
Ein Radfahrer hatte nach einem Atemalkoholtest 1,73 Promille, die später angeordnete Blutentname ergab sogar über 2,2 Promille. Er wurde deswegen aufgefordert, eine MPU zu machen. Dieser Aufforderung kam er aber nicht nach. Die Behörde untersagte ihm deswegen, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu nutzen.
Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt. Die Teilnahme mit einem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr mit mehr als 1,6 Promille stelle die Fahreignung "insgesamt, das heißt auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, in Frage". Das gelte auch gegenüber Verkehrsteilnehmern, die keine Fahrerlaubnis haben.
Verwaltungsgericht Neustadt
Aktenzeichen 1 K 48/20.NW