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09 Jan

Urteile

Gesamtabwägung bei fehlender Eignung

09. Januar 2004

Urteil vom:
17.12.2002
Aktenzeichen:
4 StR 409/02
Paragrafen:
StGB §§ 69, 69 a

BGH

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen anderer als der in § 69 Abs. 2 StGB genannten Straftaten ist regelmäßig eine Gesamtabwägung erforderlich und die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen näher zu begründen.

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