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04
Mai
Aufsätze: Kurzinfo
Geschwindigkeit an Gegenverkehr und Dunkelheit anpassen
von tc
Autofahrer sind verpflichtet, die Fahrzeuggeschwindigkeit bei Gegenverkehr und Dunkelheit anzupassen - und damit im Zweifelsfall auch langsamer zu fahren, als es Verkehrszeichen erlauben. Gerade auf schmalen Straßen müsse der Fahrer seinen Pkw mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke zum Stehen bringen können, heißt es im Urteil des OLG Celle.
Im konkreten Fall ging es um einen Unfall, der sich bei Dunkelheit auf einer engen Gemeindestraße ereignet hatte und bei dem ein Pkw mit einem überbreiten landwirtschaftlichen Gespann kollidierte. Die Unfallgegner stritten sich darüber, wer die Schuld an dem Zusammenstoß trägt. Das OLG entschied, dass die Fahrerin des Pkw den Unfall ...