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ZPO §§ 114 ff.
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27
Mai
Aufsätze
Geschwindigkeit und fahrpersonalrechtliche Vorschriften bei Kleintransportern
von Bernhard Glembotzki und Thomas Kaps
Laut Presseinformatinen plant die Bundesregierung ein allgemeines Tempolimit für Kleintransporter. Fahrzeuge der sogenannten Sprinter-Klasse, d.h. mehr als 2,8 t und bis zu 3,5 t zulässige Höchstmasse (zHM), sollen ab Mai 2008 auf Bundesautobahnen nicht schneller als 130 km/h fahren dürfen. Es wird in diesem Zusammenhang auf die stark steigenden Unfallzahlen von Sprintern, ca. 17000 jährlich verwiesen. Der Zuwachs beträgt seit 1997 über 200 % und die Anzahl der Verkehrstoten bei Unfällen mit Kleintransportern stieg in diesem Zeitraum um ca. 170 %.