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27 Mai

Aufsätze

Geschwindigkeit und fahrpersonalrechtliche Vorschriften bei Kleintransportern

27. Mai 2008

von Bernhard Glembotzki und Thomas Kaps

Laut Presseinformatinen plant die Bundesregierung ein allgemeines Tempolimit für Kleintransporter. Fahrzeuge der sogenannten Sprinter-Klasse, d.h. mehr als 2,8 t und bis zu 3,5 t zulässige Höchstmasse (zHM), sollen ab Mai 2008 auf Bundesautobahnen nicht schneller als 130 km/h fahren dürfen. Es wird in diesem Zusammenhang auf die stark steigenden Unfallzahlen von Sprintern, ca. 17000 jährlich verwiesen. Der Zuwachs beträgt seit 1997 über 200 % und die Anzahl der Verkehrstoten bei Unfällen mit Kleintransportern stieg in diesem Zeitraum um ca. 170 %.

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