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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
08
Mai
Aufsätze: Kurzinfo
Geschwindigkeitsbeschränkung bei beendeten Straßenbauarbeiten
Die Höchstgeschwindigkeit auf einer Bundesautobahn darf nicht auf 80 m/h begrenzt werden, wenn die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind, und zukünftige Baumaßnahmen nicht unmittelbar bevorstehen.
Ob die Geschwindigkeitsbeschränkung nach Paragraf 45 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 Straßenverkehrsordnung gerechtfertigt war, als die Verkehrszeichen aufgestellt wurden, kann offen bleiben. Denn inzwischen sind die Straßenbauarbeiten jedenfalls beendet.
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen 6 K 2251/14