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04
Nov
Aufsätze: Kurzinfo
Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht zwingend wahrnehmbar
von mm
Übertritt ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h, heißt das nicht, dass er einen vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoß begangen hat, so urteilte das Oberlandesgericht Zweibrücken. Im konkreten Fall übertrat ein Autofahrer im August 2021 nachts in einer Baustelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h. Das Amtsgericht Kaiserslautern verurteilte den Fahrer wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einem Bußgeld von 140 Euro. Der Betroffene habe, so das Gericht, aufgrund der sensorischen Eindrücke, des Motorengeräuschs, der Fahrzeugvibration und der Schnelligkeit der Änderung der Umgebung die ...