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1 S 3263/08
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
01
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
Glätte auf Parkplätzen: Komplett räumen nicht nötig
Eine Postzustellerin kam mit ihrem beladenen Dienstfahrrad auf einem - erkennbar - eisglatten und nicht geräumten Parkplatz ins Schlingern und stürzte. Vom Grundstückseigentümer forderte sie Schmerzensgeld. Er habe den Parkplatz nicht richtig geräumt und es unterlassen zu streuen.
Das Amtsgericht Augsburg sah das anders. Ja, hieß es zunächst im Urteil, Parkplatzeigentümer müssten ihre Grundstücke räumen und streuen, wenn es Not tue - Stichwort Verkehrssicherungspflicht. Aber es gälten andere Maßstäbe als auf Gehwegen. Es reiche, wenn alle sicher zu ihren Fahrtzeugen kommen würden. Der ganze Platz müsse dazu nicht geräumt werden.
Das habe der Parkplatzeigentümer getan. Die Postzustellerin ...