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1 S 3263/08
1 K 927.09
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05
Mai
Aufsätze: Kurzinfo
Grob fahrlässig: Geldbörse aufheben
Wer im Mietwagen nach seinem Geldbeutel kruscht, muss bei einem Unfall selbst zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Der Mieter eines Kraftfahrzeugs kann sich nicht auf eine konkret vereinbarte Haftungsfreistellung berufen, wenn er während der Fahrt - bei dichtem Verkehr und 50 km/h - im Fußraum nach einem herabgefallenen Portemonnaie sucht und deshalb gegen ein anderes Fahrzeug prallt.
Er handelte grob fahrlässig, stellte das Gericht fest. Die Beobachtung des Verkehrs sei nicht mehr möglich gewesen, stellte das Gericht fest, die Kontrolle des Fahrzeugs faktisch ausgeschlossen. tc
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 18 U 155/15