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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
06
Aug
Aufsätze: Artikel
"Hätte er den Gurt angelegt gehabt, wäre er gestorben!"
von Florian Wozny
... Und "der Mund-Nasen-Schutz im Kampf gegen die angebliche Corona-Pandemie kann zum Erstickungstod führen."1, 2 Zwei sich hartnäckig haltende Falschmeldungen zu völlig unterschiedlichen Themenfeldern, bei denen es jedoch jeweils zweifelsohne um den Schutz von Menschenleben geht. Im nachfolgenden Beitrag soll nicht der völlig unstrittige, weil überdeutlich empirisch nachgewiesene Nutzen des Sicherheitsgurtes und der bestehenden Gurtpflicht erläutert werden. Vielmehr soll dargestellt werden, wie die Polizei mit Gurtverweigerern, also Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, die beharrlich das Anlegen des vorgeschriebenen Sicherheitsgurtes ablehnen, verfahren sollte.