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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
04
Dez
Aufsätze: Kurzinfo
Haftung umfasst Rückstufungsschäden
Es kam zu einem Parkplatzunfall zwischen zwei Fahrzeugen. Auch die anschließenden Prämienerhöhungen der Versicherungen beschäftigte das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Urteil.
"Wer auf einem Parkplatz rückwärts aus einer Parklücke fährt, hat eine gesteigerte Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, die auf dem Parkplatz fahren." Dieser Grundsatz gilt nach Ansicht des OLG auch dann, wenn Fahrtrasse und Parkbuchten nicht klar voneinander abgetrennt sind. Das Gericht kam hier zu einer überwiegenden Haftung der Rückwärtsfahrenden von 70 Prozent. Durch die Aufteilung der Haftung kam es auch zu sogenannten Rückstufungsschäden in den Versicherungen, die in dem Verfahren ...