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09 Okt

Urteile

Haftungsfreistellung von Kindern im Verkehr

09. Okober 2009

Urteil vom:
30.06.2009
Aktenzeichen:
VI ZR 310/08
Paragrafen:
§ 828 Abs. 2 BGB

BGH

Der Geschädigte, der sich darauf beruft, hat dar-zulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass sich nach den Umständen des Falles die typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs bei einem Unfall nicht realisiert hat.

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