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1 S 3263/08
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
04
Dez
Aufsätze: Kurzinfo
Halteverbot: 30 Meter sind drin
Wer sein Auto parken will, muss sich genau umschauen, ob dies erlaubt ist. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat sich dazu geäußert, wie viele Meter der Fahrer um sein Auto kontrollieren muss.
Die Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr seien niedriger zu bewerten als im fließenden, stellte das VG fest. Ein Autofahrer, der irgendwo geparkt habe, müsse deshalb genau schauen, ob er das an dieser Stelle überhaupt dürfe. Hier gelte, dass ein Autofahrer sich über ein etwaiges Halteverbot an dem beabsichtigten Abstellplatz gegebenenfalls durch Rückschau auf die Beschilderung - jedenfalls an den letzten 30 Metern des zurückliegenden Straßenstücks - vergewissern ...