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04
Mrz
Aufsätze: Kurzinfo
Handy am Steuer: Ausreden schützen nicht vor Strafe
von sd
Während der Fahrt mit dem Mobiltelefon zu hantieren, ist verboten und wird mit Punkten und Bußgeld geahndet. Da helfen auch noch so kreative Erklärungen nichts, wie ein Autofahrer durch das Urteil des Frankfurter Amtsgerichts erfahren musste.
Im konkreten Fall, der vor dem Amtsgericht landete, wurde ein Autofahrer mit seinem Mobiltelefon in der Hand geblitzt, daraufhin sollte er ein Bußgeld bezahlen. Der Mann gab jedoch an, er habe das Mobiltelefon nicht selbst festgehalten, sondern eine "Handyspange" benutzt, also ein Gestell, das sein Telefon am Kopf fixiere. Mit seiner Hand habe er lediglich das Handy angedrückt. Folglich weigerte er sich, die Geldbuße zu begleichen. Seine Erläuterungen ...