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06 Feb

Aufsätze: Kurzinfo

Handy darf am Steuer weitergegeben werden

06. Februar 2015

von tc

Wer das klingelnde Handy aufnimmt, um es einem anderen weiterzugeben, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Eigentlich ist die Handynutzung am Steuer verboten. Dazu gehören auch alle Vor- und Nachbereitungshandlungen, wie etwa das Aufnehmen des Mobiltelefons, um die Nummer abzulesen oder einen Anrufer wegzudrücken. Dies alles ist verboten und kann mit einem Bußgeld von 40 Euro bestraft werden. Wer aber lediglich das klingelnde Handy aufnimmt, um es einem anderen weiterzugeben, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Das Handy der Autofahrerin hatte in ihrer Handtasche ...

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