Willkommen beim Verkehrsdienst!
Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.
Suche
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
07
Okt
Aufsätze: Kurzinfo
Handy-Halten kostet nichts
Das bloße Halten eines Handys während der Fahrt rechtfertigt keine Geldbuße, wenn zum Telefonieren die Freisprecheinrichtung genutzt wird.
Der Autofahrer im Fall des Oberlandesgerichts Stuttgart hatte bereits vor Fahrtantritt mit seinem Smartphone telefoniert. Als er ins Auto stieg und den Motor startete, wurde automatisch eine Verbindung zwischen Freisprecheinrichtung und Telefon hergestellt. Darüber telefonierte der Fahrer weiter, hielt dabei aber durchgängig das Smartphone in der Hand, er hatte vergessen, es beiseitezulegen.
Er kam ohne Geldbuße in Höhe von 60 Euro davon. Denn, so argumentierten die Richter: Er habe das Smartphone gerade nicht in der Hand gehalten, um zu telefonieren. Das ...