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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
01
Mrz
Aufsätze: Kurzinfo
Harte Drogen, harte Konsequenzen
Der Betroffene ließ es auf einem Festival "krachen" - unter anderem mit Amphetaminen. Vorsichtshalber reiste er mit öffentlichen Verkehrsmitteln an und ab.
Als er von der Polizei positiv auf Drogen kontrolliert wurde, war er dennoch seine Fahrerlaubnis los. Er wehrte sich rechtlich und argumentierte, dass er doch extra das Auto daheim gelassen habe, er also - wie gefordert - zwischen Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr getrennt habe. Außerdem habe er noch zwei Tage Urlaub drangehängt, um "runterzukommen". Das Gericht interessierten die Argumente nicht. Es reiche, einmal harte Drogen zu konsumieren, und die Fahrerlaubnis sei weg. Ob er Drogen und Fahren getrennt habe, sei nur ...