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1 S 3263/08
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
03
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
Hartnäckiges Falschparken rechtfertigt Fahrerlaubnisentzug
Eine Fahrerlaubnis kann bei einer Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden - ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl.
Im vorliegenden Verfahren waren zwischen Januar 2014 und Januar 2016 mit einem auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeug insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten - davon 83 Parkverstöße - begangen worden. Daraufhin entzog die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis des Antragstellers, nachdem er kein Gutachten über seine Fahreignung vorgelegt hatte.
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Entziehung. Eine Fahrerlaubnis könne nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister, sondern auch demjenigen entzogen werden, der sich aus anderen ...