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04 Mrz

Aufsätze: Artikel

Hinausragen der Ladung im Sinne des § 22 StVO: Von wo ab ist zu messen?

04. März 2022

von Dr. Adolf Rebler

Es geht im Grundsatz (meist) nur um wenige Zentimeter. Aber die bestimmen darüber, ob ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 22 Abs. 3 StVO - Hinausragen der Ladung nach hinten - vorliegt. Das kann für die Frage, ob ein Bußgeldtatbestand (§ 49 Abs. 1 Nr. 21 StVO) vorliegt, von Bedeutung sein kann. Oder in krasseren Fällen, in denen etwa einem Langmaterialzug eine Ausnahme von den Längenvorschriften genehmigt wurde, zum "Stehen" eines Transportes führen. Von wo ab ist der Überstand zu messen?

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