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06
Sep
Aufsätze: Kurzinfo
Hinten links gestreift
Ein Porschefahrer wechselte den Fahrstreifen und stieß mit einem Lkw zusammen. Das Auto wurde hinten links beschädigt. Es ging um Schadenersatz, den der Porsche- vom Lkw-Fahrer wollte. Der Fall ging bis vors Oberlandesgericht München.
Dort stellten die Richter klar: Der Porschefahrer sei alleine schuld am Unfall. Er habe als Fahrstreifenwechsel die Vorschrift des Paragraf 7 Abs. 5 StVO missachtet. Dafür spreche der Anscheinsbeweis, da die Kollision im "unmittelbaren und örtlichen Zusammenhang mit dem Wechsel des Fahrstreifens" stünde. Diesen Anscheinsbeweis habe der Kläger nicht entkräften können.
Der Lkw-Fahrer sei indes nicht - wie von Porschefahrer gewünscht - als Auffahrender zu sehen. ...