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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
03
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
Hinweise: Bremsen und Warnblinklicht
Hinweise auf eine Gefahrenstelle geben nicht nur Verkehrszeichen, sondern auch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer - zum Beispiel am Stauende.
Zum Fall: Der Betroffene fuhr mit seinem Lkw auf der Autobahn A 7, als sich ein Stau auf der rechten Fahrbahn bildete. Der vor ihm fahrende Lkw reduzierte seine Geschwindigkeit auf unter 40 km/h und schaltete das Warnblinklicht ein. Dennoch fuhr der Betroffene ungebremst mit 80 km/h auf den Vorausfahrenden auf. Er musste zu Recht eine Geldbuße in Höhe von 165 Euro wegen unangepasster Geschwindigkeit gemäß § 3 Straßenverkehrsordnung zahlen. Gefahrenstellen können nicht nur durch Verkehrszeichen angekündigt werden, sondern auch durch das Verhalten ...