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06 Dez

Aufsätze: Artikel

HU bei vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugen

06. Dezember 2019

von Dr. Adolf Rebler

Im Fall des werkseitigen Einbaus von Abschalteinrichtungen in die Motorsteuerung von Fahrzeugen durch die Hersteller (sogenannte Schummelsoftware) hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Herstellern die Pflicht auferlegt, die unzulässigen Abschalteinrichtungen - auch bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen - zu entfernen und geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel die Durchführung von Rückrufaktionen zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit zu ergreifen. Nimmt ein Fahrzeughalter nicht an der Rückrufaktion teil, kann dies zur Betriebsuntersagung durch die Zulassungsbehörde führen. Doch wie ist mit solchen Fahrzeugen bei einer fälligen Hauptuntersuchung (HU) zu verfahren?

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