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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
02
Jun
Urteile: Kurzurteile
Hupen allein reicht nicht
bh
Setzt ein Fahrzeugführer die Hupe als Warnsignal für einen rückwärts aus einer Einfahrt fahrenden Autofahrer ein, kann der Hupende nicht automatisch davon ausgehen, dass der Ausparkende anhält. Im konkreten Fall befuhr ein Peugeot eine verkehrsberuhigte Straße, als der Fahrer des Fahrzeugs bemerkte, dass ein Mercedes-Benz rückwärts aus der Garageneinfahrt eines Wohnhauses fuhr. Der Peugeot-Fahrer reagierte, indem er hupte. Er setzte seine Fahrt fort. Da der Mercedes-Fahrer nicht auf die akustische Warnung reagierte, kam es zum Zusammenstoß zwischen den beiden Pkw. Der Fahrer des Mercedes-Benz klagte in Folge auf Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro. Am Amtsgericht Homburg scheiterte der ...