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06 Feb

Urteile

Informations- und Auskunftsanspruch

06. Februar 2004

Urteil vom:
02.07.2003
Aktenzeichen:
3 C 46.02
Paragrafen:
GG Art. 12 Abs. 1; VwVfG § 25 Satz 2, § 29 Abs. 1

BVerwG

Das Grundrecht aus Art.12 Abs.1 GG kann es einer Behörde gebieten, bereits im
Vorfeld eines Verwaltungsverfahrens (hier: Linienverkehrs-Genehmigungsverfahren) und damit unabhängig von einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Beteiligten-Stellung einem potentiellen
Verfahrensbeteiligten Informationen zur Verfügung zu stellen, welcher dieser
bedarf, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in
welchem Umfang er sich um eine behördliche Genehmigung (Konzession) bewirbt.

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