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Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
06
Feb
Urteile
Informations- und Auskunftsanspruch
BVerwG
Das Grundrecht aus Art.12 Abs.1 GG kann es einer Behörde gebieten, bereits im
Vorfeld eines Verwaltungsverfahrens (hier: Linienverkehrs-Genehmigungsverfahren) und damit unabhängig von einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Beteiligten-Stellung einem potentiellen
Verfahrensbeteiligten Informationen zur Verfügung zu stellen, welcher dieser
bedarf, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in
welchem Umfang er sich um eine behördliche Genehmigung (Konzession) bewirbt.