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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
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02
Sep
Aufsätze: Kurzinfo
Innerorts 28 km/h zu schnell: 300 Euro Buße
Wer innerorts die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 Prozent überschreitet, handelt nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vorsätzlich.
Im Fall fuhr der Betroffene bei einem Überholmanöver mit 78 statt der erlaubten 50 km/h - und wurde geblitzt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einem Bußgeld von 300 Euro, da es Vorsatz angenommen hatte. "Normal" sind laut Bußgeldkatalog 100 Euro.
Das OLG Hamm hat diese Entscheidung bestätigt. Ein starkes Indiz für vorsätzliches Handeln könne sein, wie stark die Geschwindigkeit überschritten worden sei, argumentierten die Richter. Einem Autofahrer bleibe die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung "aufgrund der Fahrgeräusche und der ...