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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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VwVfG § 38
03
Jul
Aufsätze: Artikel
Intelligente Geschwindigkeitsbegrenzer für Kraftfahrzeuge
von Florian Wozny
Geschwindigkeit und Abstand sind Hauptunfallursachen. Die Polizei ist am Limit und dennoch maximal bemüht und engagiert, um schwere Geschwindigkeitsunfälle nachhaltig zu verhindern. Höhere Bußgelder und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind lebensrettende Maßnahmen des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers. Aber warum kann man überhaupt noch die Geschwindigkeit überschreiten? Die Automobilindustrie ist bemüht, "Sicherheit" in Fahrzeugen zu verbauen - allerdings vorrangig aus profitmotivierten Gründen.¹ Fahrerassistenzsysteme erkennen Gefahrensituationen, warnen den Fahrzeugführer, greifen ein oder agieren gar völlig autonom. Künstliche "Augen und Gehirne" erkennen Verkehrszeichen sowie Abstände zum vorausfahrenden Fahrzeug, und auf Wunsch des Fahrzeugführers passen sie die Geschwindigkeit an die mittels Verkehrszeichen vorgegebene bzw. an die des vorausfahrenden Fahrzeuges an. Aber warum auf Wunsch? Sollte es tatsächlich dem Fahrzeugführer freistehen, sich vorsätzlich über die gesetzlichen Vorgaben zur zulässigen Geschwindigkeit sowie über die Vorgaben zu den zulässigen Abständen zu vorausfahrenden Fahrzeugen hinwegzusetzen und dabei sich und unbeteiligte Dritte zu gefährden oder gar zu töten? Systeme zur Verkehrszeichenerkennung sowie Abstandsassistenten mit Geschwindigkeitsbegrenzern koppeln und als Pflichtausrüstung in Kraftfahrzeugen gesetzlich vorschreiben - das ist ein sicherlich diskussionswürdiger Vorschlag², um Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsunterschreitungen nicht nur zu verbieten, sondern nachhaltig zu verhindern.