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LG München für Landgericht München
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
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04
Aug
Aufsätze: Kurzinfo
Irrtum über Dauerrot
Jemand fährt bei Rot über eine Ampel, weil er davon ausgeht, dass diese defekt ist - begeht der Fahrer einen groben Pflichtverstoß?
Die Website www.anwaltsregister.de berichtet von folgendem Fall: Ein Autofahrer hielt auf einer Linksabbiegerspur vor einer Ampel, die Rot zeigte. Da sich das über längere Zeit nicht änderte, dachte er, die Ampel sei kaputt. Er vergewisserte sich, dass kein Gegenverkehr kommt, fuhr bei Rot los - und wurde "geblitzt". Da das Rotlicht länger als eine Sekunde leuchtete, bekam er einen Bußgeldbescheid. Die Behörde erkannte einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der Autofahrer wehrte sich dagegen.
Die Richter argumentierten differenziert: Seine Schuld sei im Vergleich ...