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05 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Junger Handyfilmer verurteilt

05. Juni 2020

von tc

Bei einer Polizeikontrolle filmte der 21-jährige Beifahrer mit seinem Smartphone die Unterhaltung zwischen Polizisten, Fahrer und ihm selbst. Die Polizei wies den Filmer auf Paragraf 201 StGB hin, der die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes regelt. Was ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle sage, sagten die Beamten, könne unter das "nichtöffentlich gesprochene Wort" fallen, das Paragraf 201 schütze. Aber der Filmer wollte nicht hören. Die Polizei nahm ihm sein Smartphone ab. De Fall landete schließlich vor Gericht. Das Jugendschöffengericht sprach ein nachsichtiges Urteil. Der 21-Jährige muss einen "Korrektim-Web"-Kurs absolvieren, was ihm tiefere Kenntnisse bei der Verwendung seines ...

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