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09 Mai

Urteile

Kein Absehen vom Fahrverbot

09. Mai 2003

Urteil vom:
22.01.2003
Aktenzeichen:
2 Ss OWi 1148/02
Paragrafen:
StPO § 267, BKatV 2

OLG Hamm

1. Bei der Verwertung von Voreintragungen eines Betroffenen im Rahmen der
Fahrverbotsentscheidung sind grundsätzlich das Datum des Erlasses des Bußgeldbescheides und das seiner Rechtskraft anzugeben.
2. Das Absehen von einem nach der BußgeldkatalogVO indizierten Fahrverbot ist nicht bei Vorliegen einer "Härte außergewöhnlicher Art" möglich. Vielmehr reichen dazu schon "erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände" aus.

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