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04
Nov
Aufsätze: Kurzinfo
Kein Einspruch per einfacher E-Mail
von tra
Es ist nicht zulässig, einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid per E-Mail einzulegen, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes (SigG) fehlt. Das hat das Landgericht (LG) Münster so entschieden. Im konkreten Fall geht es um die Auslegung von Paragraf 67 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), der besagt, dass der Widerspruch unter anderem schriftlich eingelegt werden kann. Während die deutsche Rechtsprechung die Schriftform bei Fax und auch Computerfax bejaht, verneint sie diese bei einer einfachen E-Mail. Ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz sei ein Mail-Einspruch nicht wirksam, entschied das LG Münster. Dabei wird die ...