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04
Mrz
Aufsätze: Kurzinfo
Kein Schmerzensgeld nach Sturz an der Tankstelle
von sd
Ein Autofahrer, der einen Tankstellenbetreiber verklagte, weil er auf dessen Gelände ausgerutscht war, ging leer aus. Denn auch bei allgemeiner Glätte bestehe keine uneingeschränkte Räum- und Streupflicht, stellte das Oberlandesgericht Hamm fest. Nachdem er sein Fahrzeug betankt und gewaschen hatte, kam der Kläger auf seinem Weg von der SB-Waschbox zu einem Mülleimer neben den Zapfsäulen zu Fall und verletzte sich am Bein. Von dem Tankstellenbetreiber, der nach Ansicht des Verunglückten seine Räum- und Streupflicht vernachlässigt habe, verlangte er 50.000 Euro Schmerzensgeld. Schließlich könne wegen der winterlichen Verhältnisse nur Glatteis der Grund für seinen Unfall gewesen sein.
Der ...