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08 Mai

Aufsätze: Kurzinfo

Kein Verfolungsrecht nach Beinaheunfall

08. Mai 2015

Ein Autofahrer war in der Stadt unterwegs und wollte links abbiegen. Er kam verkehrsbedingt auf einem Radüberweg zum Stehen. Von rechts näherte sich ein Radfahrer, der ausweichen musste und laut Autofahrer erbost gegen das Fahrzeug trat. Der Autofahrer nahm die Verfolgung auf, stellte den Radfahrer und holte ihn vom Rad. Beide rangelten am Boden und wurden verletzt. Der Autofahrer forderte von dem Radler Schmerzensgeld. Er verwies auf sein Verfolgungsrecht aus Paragraf 127 StPO. Der Radfahrer weigerte sich, zu zahlen. Er habe weder das Fahrzeug berührt noch eine andere Tat begangen, so dass der Übergriff des Autofahrers rechtswidrig war. Das Gericht sprach dem Radfahrer 200 Euro ...

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