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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
06
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
Keine Fahrerflucht wegen Behandlung eigener Verletzungen
von tra
Verlässt der Verursacher den Unfallort, um eigene Verletzungen behandeln zu lassen, so verschwindet er mit gutem Grund und kann nicht wegen Fahrerflucht bestraft werden. Das stellte der Bundesgerichtshof klar.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, verursachte ein Autofahrer einen schweren Verkehrsunfall und wurde dabei auch selbst verletzt. Dabei erkannte er das vorbeifahrende Auto eines Bekannten, das eben in eine Straße einbog. Als er den Bekannten anhielt, merkte er erst, dass die Fingerkuppe seines Mittelfingers abgeknickt war und stark blutete. Er ließ sich daher schnellstmöglich in die Klinik fahren, wo die Blutung gestillt werden konnte.
Erst 40 ...