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04
Sep
Urteile: FE-Pflicht
(Keine) Fahrerlaubnispflicht beim Betätigen einer Nachlenkung eines Schwertransportes
Von Prof. Dr. jur. Dieter Müller und Dr. jur. Adolf Rebler
Die Fahrer der Begleitfahrzeuge von Großraum- und/oder Schwertransporten (GST) werden während ihrer Arbeit manchmal mit der Sachlage konfrontiert, mittels einer Fernsteuerung den Auflieger / Anhänger des Zugfahrzeugs durch Engstellen lenken zu müssen (sogenannte "Nachlenkung"). Bei einem solchen Vorgang übernimmt der Nutzer der Fernsteuerung die Kontrolle über die Steuerung der hinteren Achsen, während der Fahrer des Zugfahrzeugs für diesen Fahrvorgang zusätzlich dessen Lenkung betätigt und für die Vorwärtsbewegung verantwortlich ist. Die dabei technisch mögliche Geschwindigkeit ist limitiert auf maximal geringe Schrittgeschwindigkeit. In der Realität geht es um zentimeterweise Fortbewegung im geringsten Geschwindigkeitsbereich. Während dieses Manövriervorgangs verbleibt die Lenkung des Zugfahrzeugs bei dessen Fahrer. Es sind also zwei Personen für diesen Fahrvorgang direkt verantwortlich, durch deren Zusammenwirken der Zug durch die Engstelle gesteuert werden kann. Dabei sind zuweilen auch ein Gegensteuern gegen das Steuern des Zugfahrzeugs sowie ein vollständiges Abkoppeln des Sattelaufliegers vom Zugfahrzeug notwendig. Dass die Person, die im Fahrerhaus sitzt, die Fahrerlaubnis CE benötigt, ist unstrittig. Doch gilt Gleiches auch für die- oder denjenigen, der die Nachlenkung betätigt?