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06 Jun

Urteile: Kurzurteile

Keine Gesichtsverschleierung beim Autofahren

06. Juni 2025

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier wies die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers beim Autofahren ab. Die Klägerin trägt eigenen Angaben zufolge aus religiösen Gründen einen sogenannten Niqab, eine Verschleierung, mit der Körper und Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie bedeckt werden. Im November 2023 beantragte sie beim beklagten Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot des § 23 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach darf, wer ein Kraftfahrzeug führt, sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass ...

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