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02 Okt

Aufsätze: Kurzinfo

Keine MPU, da kein Geld?

02. Okober 2020

von tc

Ein Autofahrer verlor seine Fahrerlaubnis, da er es versäumte, eine MPU vorzulegen. Er wehrte sich gerichtlich und argumentierte, er habe kein Geld dafür. Wenn er schon eine MPU vorlegen müsse, dann habe diese die Fahrerlaubnisbehörde zu bezahlen. Es sei nicht in Ordnung, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, bloß weil er dazu finanziell nicht in der Lage sei. Der VGH München sah das anders. Kraftführer müssten eine MPU aus eigener Tasche finanzieren und dabei alle Möglichkeiten ausschöpfen - genauso wie sie die Fahrerlaubnis selbst bezahlen müssten, hieß es in der Entscheidung. Nur in Ausnahmefällen könne Bedürftigkeit eine Rolle spielen. Diese müsse der Betroffene aber nachweisen. Im Fall ...

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