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08 Aug

Urteile

Keine Vernehmung wegen Alkoholverdachts

08. August 2003

Urteil vom:
21.05.2003
Aktenzeichen:
2 ObOWi 219/2003
Paragrafen:
StPO § 163a Abs. 4; StVG § 24a

BayObLG

Wird bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrs-Alkoholkontrolle durch die Polizei in einem Fahrzeug Alkoholgeruch festgestellt, so reicht dies für sich allein noch nicht aus, Fragen des Polizeibeamten nach der Herkunft des Alkoholgeruchs als ''Vernehmung'' des Fahrers mit entsprechender vorheriger Belehrungspflicht zu bewerten.

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