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03 Jan

Urteile: Kurzurteile

Keine Verurteilung ohne genaue Technikdaten

03. Januar 2025

Für eine Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes, muss genau festgestellt werden, wann die Haltelinie überfahren wurde und wie lange die Ampel schon rot zeigte. Fehlen diese Angaben, ist die Verurteilung unwirksam. Der Fall: Einem Mann wurde vorgeworfen, bei rot über eine Ampel gefahren zu sein. Er wurde zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Dagegen legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Das Amtsgericht stützte seine Entscheidung auf die Annahme, dass der Betroffene die Haltelinie bei rot überfahren habe. Zur technischen Messung des Verstoßes wurden Daten eines standardisierten Messverfahrens genutzt, das auf Induktionsschleifen basierte, die ...

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