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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
17
Dez
Urteile
Kennzeichenmissbrauch
OLG Bamberg
Tenor
Ein Fahrzeug, das nach Fernzulassung mit gültigen Zulassungsdokumenten und amtlichen Überführungskennzeichen des EU-Heimatstaates des Fahrzeughalters in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in den Verkehr gebracht worden ist, um es in einen weiteren EU-Mitgliedsstaat zu überführen, ist nach § 1 IntKfzVO a.F. (neu: § 20 FZV) zum (Transit-)Verkehr im Inland zugelassen (in Abgrenzung zu BayObLGSt 2004, 29; 2004, 38 sowie EuGH, DAR 2004, 213 – “Grilli”). Der Fahrzeugführer macht sich dann nicht wegen Kennzeichenmissbrauchs gem. § 22 I Nr. 1 i.V.m. II StVG strafbar.