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VwVfG § 38
07
Jun
Urteile: Kinder im Verkehr
Kinder im Straßenverkehr - Teil 1: Besondere Rechte und Pflichten sowie Empfehlungen
Von Florian Wozny, Polizeihauptkommissar, beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Abteilung Münster
"Kinder sind unsere Zukunft." - so heißt es. "Zukunft schützen!" dürfte wohl deshalb auch das Motto sein, wenn es um den Schutz von Kindern im Straßenverkehr geht. Die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Kinder in NRW sank zwar im Vergleich zu 2021 von elf auf acht im Jahr 2022 (darunter wurden vier Kinder als zu Fuß Gehende getötet), im Vergleich zu 2021 verunglückten1 jedoch 1.014 Kinder mehr. Insbesondere die Anzahl an verunglückten Kindern bei Schulwegunfällen stieg im Vergleich zum Vorjahr von 291 auf 504 deutlich an. Während damit 2021 statistisch gesehen alle 103 Minuten ein Kind auf den Straßen von NRW verunglückte, geschah dies im Jahr 2022 in einem Abstand von lediglich 86 Minuten!2 In diesem ersten von zwei Teilen sollen zunächst jene die Kinder schützenden Rechtsnormen und damit einhergehenden Pflichten für alle sonstigen Verkehrsteilnehmenden erläuternd dargestellt werden. Neben der rechtlichen Einordnung "des Kindes" in straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Hinsicht geht es dabei im Schwerpunkt um die Schutznormen in der StVO. Es werden überdies Empfehlungen an die Gesetz- bzw. Verordnungsgeber formuliert, um Kinder noch besser zu schützen und dem übergeordneten Ziel "Vision Zero"3 einen weiteren, wichtigen und nachhaltigen Schritt näher zu kommen. In einem zweiten Teil (im VD 7/2024) liegt der Schwerpunkt im rechtlich sowie taktisch korrekten Umgang der Polizei im Zusammenhang mit dem Einschreiten bei Kindern im Straßenverkehr sowie der nachhaltigen, polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit mit der Zielgruppe "Kinder".