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05
Jul
Urteile: Kinder im Verkehr
Kinder im Straßenverkehr - Teil 2: Polizeilicher Umgang mit Kindern im Straßenverkehr
Von Florian Wozny, Polizeihauptkommissar, beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Abteilung Münster
"Zukunft schützen!" - war bereits das Motto von Teil 1 der Mini-Serie "Kinder im Straßenverkehr". Kinder sanktionieren ist - wie bereits dargestellt - in Deutschland gar nicht zulässig/möglich. Ob das in allen Fällen - auch aus pädagogischer Sicht - zielführend und damit richtig ist, soll hier nicht diskutiert werden. Vielmehr soll dieser Beitrag auf den adressatengerechten Umgang mit Kindern, aber ebenso mit Eltern, nach Verkehrsverstößen, Gefahrenmomenten und Unfällen im Straßenverkehr eingehen. Wie erreicht die Polizei Kinder in den verschiedenen Altersgruppen? Wie sollte man etwa mit verängstigten Kindern umgehen, wie mit solchen, die von Hause aus die Polizei als Feindbild kennenlernen oder solchen, die bereits im Rahmen der Pubertät den Respekt vor Ordnungshütern auf die Probe stellen? Wie tritt die Polizei zielführend und eben nicht bevormundend an Eltern heran? Wie funktioniert polizeiliche Verkehrserziehung? Zusammenfassend also: Wie gestaltet sich sinnvolle und nachhaltige Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei mit der Zielgruppe Kinder?