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09 Jan

Urteile: Spielzreug im Straßenverkehr

Kinderautos im öffentlichen Straßenverkehr

09. Januar 2023

Von Bernd Huppertz

Die Teilnahme von Kindern und ihren elektrobetriebenen Kinderautos auf öffentlichen Wegen und Plätzen stößt aus verkehrsrechtlicher Sicht auf einige Probleme. Handelt es sich dabei doch um speziell für Kinder ab drei Jahren entwickelte Kfz mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 3 bis 10 km/h, bisweilen auch bis zu 20 km/h und in seltenen Fällen sogar darüber hinaus. Die Nenndauerleistung liegt bei unter 1 kW. Es gibt diese Elektrofahrzeuge als Ein- oder Zweisitzer auch mit Fernsteuerung in u. a. folgenden Ausprägungen: zwei- und dreirädrige Kindermotorräder oder vierrädrige Kinderautos. Der Artikel untersucht insbesondere die zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlichen Voraussetzungen.

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