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26 Jul

Urteile

Kokainnachweis

26. Juli 2007

Urteil vom:
23.05.2007
Aktenzeichen:
2 Ss OWi 91/07
Paragrafen:
StVG § 24a

OLG Hamm

Nach § 24a Abs. 2 S. 1 StVG begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine dieser in der Anlage der Vorschrift angeführte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Dies ist für das Kokain die Substanz Benzoylecgonin (BZE) als dessen Abbauprodukt. Liegt das Ergebnis der Blutuntersuchung über dem von der Grenzwertkommission festgelegten analytischen Grenzwert, ist die Verurteilung des Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG nicht zu beanstanden.

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