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08 Jun

Urteile

Kollision mit Pfosten

08. Juni 2009

Urteil vom:
16.04.2009
Aktenzeichen:
1 U 1775/09
Paragrafen:
§ 823 BGB § 522 ZPO

OLG München

Ein Fußgänger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er gegen einen
markierten Pfosten läuft, der sich auf dem Bürgersteig befindet. Etwas anderes
kann bei Fahrradfahrern auf Radwegen aufgrund der höheren Geschwindigkeit gelten.

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