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05 Jan

Aufsätze: Kurzinfo

Kolonnenspringen erhöht Haftungsrisiko

05. Januar 2018

von tc

Kolonnenspringen ist zwar nicht verboten, aber wer sich durch Überholmanöver in einer Autokolonne nach vorn arbeitet, kann an einem Unfall mitschuldig sein. So lautete der Fall, von dem der D.A.S. Leistungsservice berichtet: Auf einer Landstraße fuhr eine Kolonne von Fahrzeugen mit 80 km/h, erlaubt war Tempo 100. Von hinten näherte sich ein weiteres Fahrzeug. Dieses überholte die Kolonne nach und nach. Plötzlich scherte die Fahrerin eines Autos aus der Kolonne aus, um das Fahrzeug an der Spitze zu überholen. Es kam zur Kollision mit dem Kolonnenspringer. Vor Gericht stritten die Beteiligten darum, wie der Schaden aufzuteilen sei. Das Oberlandesgericht München entschied sich für ein ...

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