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05 Sep

Aufsätze

Kontingentierung des Taxiverkehrs auf der Grundlagedes § 13 Abs. 4 PBefG

05. September 2012

Paragrafen:
§ 47 Abs. 1 Satz 1 PBefG, § 13 PBefG, § 47 PBefG, § 49 Abs. 4 Satz 1 PBefG, § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG

von Dr. Alfred Scheidler

Die gewerbliche Beförderung von Personen bedarf einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Für die Erteilung einer Taxikonzession sind dabei nicht nur subjektive Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, sondern es gibt auch eine objektive Zulassungsbeschränkung, die durch die öffentlichen Verkehrsinteressen determiniert wird. Im Ergebnis läuft dies auf eine Kontingentierung des Taxiverkehrs hinaus.

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