Willkommen beim Verkehrsdienst!
Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.
Suche
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
08
Okt
Urteile
Kraftfahrzeugabmeldung
VG Braunschweig
1. Die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs durch die Zulassungsbehörde nach § 14 Abs. 1 KraftStG hängt nicht davon ab, ob der Halter darauf vertrauen durfte, das Finanzamt werde die Zahlung der fälligen Steuerschuld anmahnen.
2. Die Abmeldung nach § 14 Abs. 1 KraftStG dient nicht der Beitreibung der rückständigen Steuern, sondern soll einem weiteren Steuerrückstand vorbeugen, indem die Zulassung des Kraftfahrzeuges aufgehoben und damit die Steuerpflicht beendet wird (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG).